Aufruf zur Interessenbekundung für das Mandat des Ortsvorstehers im Ortsteil Sorno
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- Veröffentlicht: 17.11.2021
Das Mandat des Ortsvorstehers im Ortsteil Sorno ist seit dem 10.09.2021 unbesetzt. Nach § 91 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wählt die Stadtverordnetenversammlung eine/n Nachfolger/in für den Rest der allgemeinen Wahlperiode. Diese dauert noch bis in das Jahr 2024 an. Nun gilt es eine/n neue/n Ortsvorsteher/in für den Ortsteil Sorno zu finden. Dieser Aufruf gilt allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Ortsteil Sorno, die sich kommunalpolitisch engagieren möchten.