Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds

Aufgrund von Festlegungen des Landes war eine grundlegende Überprüfung und Veränderung des Verfügungsfonds-Verfahren notwendig. Nach intensiver Prüfung ist es der Stadt Finsterwalde  gelungen, eine Lösung zur Weiterführung des Verfügungsfonds zu erarbeiten.

In der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2018 wurde die neue Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Stadt Finsterwalde“ einstimmig beschlossen.

Es können weiterhin Fördermittelanträge für Veranstaltungen, Marketingmaßnahmen, Maßnahmen zur Gestaltungen des öffentlichen Raums, für bauliche Maßnahmen, Umzugskosten,  die aus dem Zuzug von außerhalb oder bei einer Neuansiedlung in der Innenstadt Finsterwalde entstehen (gewerblich oder privater Natur), beantragt werden.

Detaillierte Auskünfte, Anträge sowie Beratungen erhalten Sie über den Fachbereich Stadtentwicklung/ Bauen und Verkehr, Frau Hennig. Bei Rückfragen können Sie sich gern unter der Tel.-Nr. 03531/ 783-903 melden oder per E-Mail unter foerdermittel@finsterwalde.de Kontakt aufnehmen.

Die Antragsformulare „Antrag Verfügungsfonds“ und „Antrag auf Zuschüsse und Unterstützungsleistungen zur Quartiersstärkung“ (Zuzugsprämie) können auch direkt am Computer ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und dann an oben angegebene Adresse gesendet werden.

> kommunale Richtlinie v. 25. Oktober 2018

> Gebietskulisse

> Antragsformular Verfügungsfonds

> Antragsformular Zuzugsprämie