Wohnberechtigungsschein beantragen
Für den Bezug einer geförderten oder belegungsgebundenen Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Für die Beantragung empfehlen wir Ihnen, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
→ Antragsformular Wohnberechtigungsschein
Gebühren
je Wohnberechtigungsschein 15 Euro
Rechtliche Grundlagen
WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz
BbgWoFG – Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz